Die Gemeinde Swisttal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n tariflich Beschäftigte/n (m/w/d)
Entgeltgruppe EG 9a TVöD als
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer tarifvertraglich festgesetzten Arbeitszeit von derzeit 19,5 Stunden/wöchentlich. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der jeweiligen persönlichen Qualifikation bis in die Entgeltgruppe 9a TVöD.
Der Fachbereich IV – Finanzen und Rechnungswesen - der Gemeinde Swisttal kümmert sich in zwei Fachgebieten um alle Aufgaben, die die Finanzangelegenheiten der Gemeinde betreffen.
Mit dem Jahreswechsel 2027 beginnt die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b UStG.
Die Gemeinde Swisttal sucht für die Bearbeitung dieser sich daraus ergebenen umsatzsteuerlichen Sachverhalte eine/n Sachbearbeiter/in mit ausgeprägten Kenntnissen in diesem Aufgabengebiet.
Sie sind kontaktfreudig, zuverlässig und verantwortungsbewusst?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Nachweisen des bisherigen beruflichen Werdegangs bis zum 22.11.2026 ausschließlich digital über unser Bewerberportal BITE ein. Nutzen Sie hierfür den Button „Online-Bewerbung“ am Ende dieser Stellenausschreibung.
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner bei uns:
Für stellenbezogene Fragen:
Herr Breuer telefonisch unter 02255/309-211 oder per E-Mail an
Für Fragen zum Arbeitsverhältnis:
Stabsstelle Personal & Organisation telefonisch unter 02255/309-123 oder per E-Mail an
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Swisttal fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen jeglicher ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird auf die Datenschutz- Grundverordnung und das Landesdatenschutzgesetz verwiesen. Die Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an das Bewerbungsverfahren vernichtet.
Weitere Informationen über die Gemeinde Swisttal erhalten Sie unter .