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Mensakraft am Joseph-Haydn-Gymnasium ## geringfügige Beschäftigung (6 Std. / Wo.) #### EG 2 TVöD (ca. 350 - 430 € / Monat)

Für unsere Schulmensa des Joseph-Haydn-Gymnasium suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige und engagierte Mensakraft auf Minijob-Basis.

  • Der Einsatz erfolgt montags, dienstags und donnerstags jeweils von ca. 12:00 bis 14:00 Uhr ausschließlich während der Schulzeit (kein Einsatz in den Ferien).
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sie in unseren Vertretungspool aufzunehmen. In diesem Rahmen können Sie bei Bedarf als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung an anderen Schulen unterstützend eingesetzt werden.
  • Während der Schulferien findet grundsätzlich kein Einsatz statt. Die entsprechenden Arbeitsstunden werden während der Schulzeit vorgearbeitet und durch freie Zeiten in den Ferien ausgeglichen. Die Ferienausgleichszeiten sind bereits in der angegebenen Wochenarbeitszeit berücksichtigt, sodass das monatliche Entgelt unabhängig von den Ferienzeiten monatlich gleichbleibend ausgezahlt wird.

Ihre Aufgaben:

  • Mitarbeit bei der Essensausgabe an die Schulkinder
  • Vor- und Nachbereitung der Essensausgabe sowie dazugehörige Aufgaben (z. B. Spülen)
  • ggf. flexible Einsätze nach Absprache, z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Stammbesetzung

Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.

Ihr Profil:

  • Freude am Umgang und an der Arbeit mit Kindern
  • Teamfähigkeit
  • Hilfsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität, auch was verschiedene Einsatzorte (Schulmensen) betrifft
  • Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse sind von Vorteil

Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Annika Groh - Sachgebietsleiterin Zentrale Dienste, Bildung und Freizeit - Tel. 02597 / 699-204

Nadine Schulte - Sachbearbeiterin Personal- und Organisationsmanagement - Tel. 02597 / 699-247

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

  • Die Gemeinde Senden setzt sich für Chancengleichheit, Gleichstellung und Vielfalt ein. Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
  • Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich willkommen.
  • Bewerbungen von Frauen werden in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Gemeinde Senden unterstützt zudem die Vereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere die Mitgliedschaft in der örtlichen Feuerwehr.
  • Ihre Bewerbung enthält alle aussagefähigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise).

Ende der Bewerbungsfrist 01.11.2026