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Bundesfreiwilligendienstleistende für unsere Schulen ## 400 € / Mon. ### 39 Std. / Wo.
- Dietrich-Bonhoeffer-Schule
- Edith-Stein-Schule
- (besetzt)
Geschwister-Scholl-Realschule
- (besetzt)
Gemeinschaftsgrundschule Bösensell
- (besetzt)
Mariengrundschule
- (besetzt)
Davertschule Ottmarsbocholt
Sie möchten sich sozial engagieren, Neues lernen und Gutes tun? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir suchen motivierte Freiwilligendienstleistende, die ab dem 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 in einer Schule der Gemeinde Senden unterstützend tätig werden möchten.
Wir bieten:
- Beschäftigung nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
- Taschengeld und Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 400,00 € / Mon.
- Vollzeitbeschäftigung mit durchschnittlich 39 Stunden pro Woche (bei berechtigtem Interesse ist eine Teilzeitbeschäftigung ebenfalls möglich)
- ein gutes Betriebsklima
Ihre Aufgaben:
- Kinder mit Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten sollen konsequent zur Mitarbeit motiviert werden
- Hilfestellung bei der Bereitstellung der Schulmaterialien, Begleitung auf dem Schulhof und bei Aktivitäten außerhalb des Klassenraumes (z.B. Sportunterricht, Ausflüge), Hilfestellung bei der Planung und Strukturierung der Arbeitsabläufe
- Unterstützung der Beaufsichtigung der Kinder im Bedarfsfall
- Unterstützung bei Aufgaben zur Inklusionsentwicklung: z.B. Spielangebote in den Pausen, computergestützter Sprachunterricht
- Hilfestellung bei organisatorischen Schulangelegenheiten: z.B. Schulfeste, Klassenfeste, Leseförderung
Ihr Profil:
- zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit
- Einfühlungsvermögen, Kreativität und Engagement
- Spaß / Freude an der Arbeit mit Kindern
Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
- die entsprechende Schulleitung ()
- Frau Amelie Hoschke - Sachbearbeiterin Personal- und Organisationsmanagement - Tel. 02597 / 699-286
- Frau Denise Richter - Sachbearbeiterin Personal- und Organisationsmanagement - Tel. 02597 / 699-256
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
- Die Einstellung erfolgt nach dem AGG, LGG und dem Gleichstellungsplan der Gemeinde Senden
- Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt
- Ihre Bewerbung enthält alle aussagefähigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise)
Ende der Bewerbungsfrist 31.12.2025