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Gemeinde Mühltal

Gemeinde Mühltal
Teilzeit
Mühltal
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Die Gemeinde Mühltal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Reinigungskraft (m/w/d) für die Feuerwehr Nieder-Ramstadt

Umfang7 Wochenstunden

Vertragsdauerbefristet

VergütungEG 3 TVöD

Beginnab sofort

Die Gemeinde Mühltal ist eine landschaftlich reizvoll gelegene Flächengemeinde mit sechs Ortsteilen und ca. 14.000 Einwohnern im unmittelbaren Einzugsbereich der Stadt Darmstadt und im weiteren Einzugsgebiet mehrerer Ballungsräume der Region Rhein/Main/Neckar.

Ihre Aufgaben:

  • Reinigung der Verkehrsflächen (Flure, Foyer, Eingangsbereiche, Treppenhäuser)
  • Reinigung der Feuerwehrräume (Büroräume, Brandmeldezentrale, Versammlungsräume)
  • Reinigung der Funk-/Gas-Werkstatt und der Atemschutzwerkstatt
  • Reinigung der Küchen (Küchen, Teeküchen)
  • Reinigung der Sanitärräume (Sanitärräume, WC's, Waschräume, Duschen, Umkleidekabinen)

Das bringen Sie mit:

  • Erfahrungen in der Gebäudereinigung
  • abgeschlossene Ausbildung im Bereich Gebäudereinigung wünschenswert
  • Erfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen oder kontaminierten Materialien wünschenswert
  • zuverlässige, sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise
  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

Wir bieten Ihnen:

  • eine für zwei Jahre befristete Teilzeitstelle (7 Std./Woche)
  • bei Erfüllung der personen- und tätigkeitsbezogenen tariflichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 TVöD
  • gute Verkehrsanbindung mit dem ÖPNV
  • zuzahlungsfreies Premium-JobTicket im RMV-Verbund
  • krisensicherer Arbeitsplatz
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • weitere, übertarifliche Leistungen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Auskünfte erteilt: Herr Klaus Locher, Sachgebietsleitung Liegenschaften, Tel.: 06151/14 17-137.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 02.01.2026!
Kennzeichen der Stelle: F-011.

Anerkannt Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Fahrtkosten für die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen können nicht erstattet werden.