Teilzeit mit 15,0 Wochenstunden
unbefristet
Entgeltgruppe 3 TVöD
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Gemeinde Großenlüder sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Reinigungskraft (m/w/d)
für die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Bimbach. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 15,00 Stunden.
Die Beschäftigung erfolgt sozialversicherungspflichtig im Übergangsbereich (Midijob).
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere:
· die Reinigung und Pflege der Räumlichkeiten der Kindertagesstätte
· die Reinigung von Sanitär- und Gemeinschaftsbereichen
· die fachgerechte Anwendung der zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel und -geräte
· die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Reinigungsvorgaben
· Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt
· selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise
· Sinn für Sauberkeit und Hygiene
· Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Team der Kindertagesstätte
· idealerweise Erfahrung im Bereich der Gebäudereinigung; dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung
· eine unbefristete Beschäftigung in Teilzeit
· eine tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
· Eingruppierung in der Entgeltgruppe 3 TVöD mit einem Stundenlohn ab 17,42 €
· die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes, insbesondere eine Jahressonderzahlung und eine betriebliche Altersvorsorge,
· 30 Tage Urlaub, ab dem Jahr 2027: 31 Tage Urlaub,
· die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung,
· kostenlose Parkmöglichkeiten,
· die Möglichkeit des Fahrradleasings und
· eine Tätigkeit in einer kommunalen Kindertagesstätte und einem wertschätzenden Umfeld.
Sie haben noch Fragen?
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Thorsten Keller
Telefon: 06648 9500-52
E-Mail:
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Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 27.09.2026 über das Online-Bewerberportal.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Eine Erstattung von Bewerbungs-, Fahrt- oder sonstigen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehenden Kosten erfolgt nicht.
Das Hessische Gleichstellungsgesetz findet in vollem Umfang Anwendung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns ausdrücklich auch über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!