Stellenausschreibung - Straßenbauer / Straßenbauerin (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die unbefristete Vollzeitstelle (39 Std./Woche) als:
Straßenbauer / Straßenbauerin (m/w/d)
für den gemeindlichen Bauhof zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Asphaltarbeiten - Tragschicht, Binderschicht, Deckschicht
- Pflaster- und Plattierarbeiten für Gehwege, Plätze und Zufahrten
- Erdarbeiten zur Untergrundvorbereitung
- Entwässerungseinrichtungen wie Mulden, Rinnen und Schächte
- Einfassungen, Bordanlagen, Querungen und Höhenanschlüsse
- Reparatur, Instandsetzung und Ausbau bestehender Verkehrsflächen
- Allgemeine Tätigkeiten auf der Baustelle
Fachliches Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Straßenbauer / Straßenbauerin oder vergleichbare Qualifikation
- Breitgefächertes handwerkliches Geschick
- Erfahrung im Umgang mit Radlader, Kompaktbagger, Kleintraktoren und Erdbaumaschinen
Persönliches Anforderungsprofil:
- Einsatzbereitschaft, selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- kooperative Zusammenarbeit und Teamfähigkeit
- Flexibilität, Zuverlässigkeit und eine gute körperliche Belastbarkeit
- Führerschein der Klasse B (Grundvoraussetzung)
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungslehrgängen
- Bereitschaft zur Übernahme weiterer Arbeiten im Bereich des gemeindlichen Bauhofs
- Bereitschaft zur Leistung von Überstunden und Rufbereitschaft
Wir bieten:
- Eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung in einer Kommune mit über 100 Beschäftigten,
- ein angenehmes, auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegtes Arbeitsumfeld,
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit mit 39 Wochenstunden sowie 30 Tage Urlaub,
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD mit dynamischer Gehaltsentwicklung und individueller Stufenzuordnung entsprechend der jeweiligen Vorerfahrungen,
- bei besonderen persönlichen Leistungen eine jährliche Leistungszulage sowie eine betriebliche Zusatzversorgung.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 30.05.2026 an den Bürgermeister der Gemeinde Bedburg-Hau über das Online-Formular.