Die sechs Lechfeldgemeinden Obermeitingen, Untermeitingen, Klosterlechfeld, Graben, Kleinaitingen und Oberottmarshausen haben im Jahre 1913 einen „Verein zum Zwecke des gemeinsamen Baues und Betriebes der Lechfeld-Wasserversorgungsgruppe“ gebildet, der mit allerhöchstem Signat (königliches Staatsministerium des Inneren) vom 28.05.1913 als Verein des öffentlichen Rechts anerkannt wurde.