Als Hauptorgan der Stadt beschließt der Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Selbstverwaltung, zum Beispiel über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen, ferner über den Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung öffentlicher Abgaben, die Errichtung oder Erweiterung von wirtschaftlichen Unternahmen die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften.
Aufgrund des Satzungsrechtes, das den Kommunen durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz gegeben wird, kann der Rat für das Gebiet der Stadt allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften („Ortsrecht“) erlassen, um die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Außerdem kann der Rat Richtlinien aufstellen, nach denen die Verwaltung der Stadt geführt werden soll. Darüber hinaus überwacht er die Durchführung der Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten.
Der Rat der Stadt Melle tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einwohnerinnen und Einwohner haben zu Beginn der Sitzung die Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu stellen.