Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz ist eine Dienststelle des Landes Berlin und erledigt die laufenden Arbeiten der Kultusministerkonferenz. Es bereitet insbesondere die Plenar-, Ausschuss- und Kommissionssitzungen der Kultusministerkonferenz vor und ist mit der Auswertung und Umsetzung der Beratungsergebnisse befasst. Über das Sekretariat haben die Länder am 20. Juni 1959 ein Abkommen geschlossen, dem am 25. Oktober 1991 die neuen Länder beigetreten sind. Mit dem Berliner Gesetz über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat das Sekretariat seit dem 20. Februar 2014 den Status einer Berliner Behörde. Das Sekretariat der KMK verfügt über zwei Standorte: Berlin und Bonn.