Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.